Die Organe der Gesellschaft sind:
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung.
Satzungsänderungen können in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einfacher
Stimmenmehrheit vorgenommen werden.
Das Geschäftsjahr der ZAHNÄRZTLICHEN GESELLSCHAFT IN HAGEN entspricht dem Kalenderjahr.
Diese Satzung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft. Damit sind alle vorher gefassten Beschlüsse, soweit sie dieser
Satzung entgegenstehen, gegenstandslos geworden.
Für alle Angelegenheiten, die in dieser Satzung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des BGB §§ 21-54.
Diese Satzung hat in der geänderten Fassung Gültigkeit ab dem 04.02.2020.
Hagen den 04.02.2020
Die Satzung verwendet den generischen Maskulin, d.h. bei Personenbeschreibungen sind stets alle Geschlechter gemeint.